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3. GesKR-Tagung
Metropol, Zürich
Eine Grosszahl der börsenkotierten Gesellschaften hat an ihren GV’s 2014 die Vorgaben der VegüV bereits in den Statuten umgesetzt, einige Gesellschaften haben gar schon Abstimmungen «à la VegüV» durchgeführt. Die dabei gemachten Erfahrungen werden an der 3. GesKR-Tagung besprochen, aus verschiedenen Blickwinkeln: dem der Gesellschaften und ihrer Berater, der Pensionskassen und der Stimmrechtsberater. Damit bereitet die Tagung die Teilnehmer auf die GV-Saison 2015 vor, wenn bindende Abstimmungen über die Vergütungen endgültig notwendig werden, erstmals Vergütungsberichte nach VegüV vorzulegen sind und die Arbeitsverträge an die VegüV angepasst sein müssen. Die Tagung zeigt zudem auf, wie es nach der VegüV mit der Regulierung im Aktienrecht weitergeht: mit dem «Swiss Code», den Richtlinien der SIX und der Umsetzung der Abzocker-Initiative auf Gesetzesstufe.
Die Tagung richtet sich an Verwaltungsräte, CFOs, Corporate Secretaries, General Counsels und Berater von Publikumsgesellschaften.
Dr. Rudolf Tschäni wird zum Thema "Unzulässige Vergütungen" referieren und im Anschluss hält Matthias Wolf ein Referat zum Thema "Externe Mandate, Darlehen und Vorsorgeleistungen".
Profil Dr. Rudolf Tschäni
Profil Matthias Wolf