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Berliner Steuergespräche: DBA-Politik der Bundesregierung

26. September 2011
Haus der Deutschen Wirtschaft, Breite Straße 29, 10178 Berlin, Deutschland

Deutschland hat mehr als 90 Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, ist Mitglied der OECD und sieht im OECD-Musterabkommen, dem die deutschen DBA weitgehend folgen, die Grundlagen seiner Abkommenspolitik. Eckpunkte für Deutschland sind traditionell die Anwendung der Freistellungsmethode auf Einkünfte aus Direktinvestitionen sowie die weitgehende Zurückführung von Quellenstaatsbesteuerungsrechten. Allerdings finden sich zahlreiche Einschränkungen der Freistellungsmethode, z.B. aufgrund von Aktivitätsklauseln und sog. „switch-over-Klauseln". Die Freistellungsmethode wird auch nicht als angemessen angesehen, wenn keine Doppelbesteuerung entstehen kann, z.B. weil der andere Staat keine Steuern erhebt oder Besteuerungsrechte nicht wahrnimmt. Daneben berücksichtigt Deutschland im Verhältnis zu Entwicklungsländern auch das stärker auf Besteuerungsrechte des Quellenstaates ausgerichtete Musterabkommen der Vereinten Nationen.

Aktuell berühren abkommenspolitische Fragen die Ausweitung bzw. konsequentere Umsetzung der Selbständigkeitsfiktion der Betriebsstätte (Authorised OECD Approach), ggf. verbunden mit Quellenstaats-besteuerungsrechten, sowie erneut an Bedeutung gewinnende internationale Tendenzen zur Ausweitung des Betriebsstättenbegriffs.

Prof. Dr. Pascal Hinny wird als Podiumsgast die Schweizer Sichtweise darlegen.

Profil Prof. Dr. Pascal Hinny

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte: www.berlinersteuergespraeche.de