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INGRES Ittinger Workshop zum Kennzeichenrecht

27. – 28. August 2021
Kartause Ittingen

Marken werden im Eintragungsverfahren einer eingehenden Prüfung auf absolute Schutzhindernisse hin unterzogen. Anders als etwa für Designrechte gilt aber für einmal eingetragene Marken keine gesetzliche Vermutung der Rechtsbeständigkeit. Und anders als in Deutschland und in den USA können in der Schweiz auch schon seit vielen Jahren eingetragene und benutzte Marken wegen absoluter Schutzhindernissen gelöscht bzw. kann ihnen ein über Identität hinausgehender Schutzumfang abgesprochen werden. Dies provoziert die Frage, worin der Wert einer eingetragenen Marke etwa im Vergleich zu einem lauterkeitsrechtlichen Anspruch liegt. 

Jürg Simon wird am Freitag des diesjährigen Workshops um 16.00 Uhr ein Referat zum Thema "Markenrechte als wohlerworbene Rechte" halten.

Profil Jürg Simon

Weitere Informationen zum Anlass finden Sie auf der Website oder im Programm. Anmeldungen werden bis Montag, 26. Juli 2021 vom INGRES-Sekretariat (info@ingres.ch) entgegen genommen.