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November 2018

Nach Auffassung der ständerätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben soll bei selbstgenutztem Wohneigentum für den Hauptwohnsitz künftig auf eine Besteuerung des Eigenmietwerts verzichtet werden. Nachstehend werden die steuerlichen Auswir­kungen eines möglichen Systemwechsels bei der Wohneigentumsbesteuerung beleuchtet und steuerplanerische Handlungsvarianten aufgezeigt.