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December 2020

Auf den 1. Januar 2021 tritt die revidierte Handelsregisterverordnung in Kraft. Im Rahmen der Revision wird das Instrument der sogenannten Registersperre gestrichen. Die Registersperre war bis anhin ein einfaches und sehr effektives Mittel, um Eintragungen im Handelsregister vorläufig zu verhindern. Aufgrund ihres erheblichen Missbrauchspotenzials stand die Registersperre aber auch immer wieder in der Kritik. Mit dem Wegfall der Registersperre ab dem 1. Januar 2021 wird eine Eintragung im Handelsregister zukünftig nur noch mittels (superprovisorischer) vorsorglicher Massnahme verhindert werden können.