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July 2022

Der Bundesrat schlägt die Einführung eines Unternehmenserbrechts vor. Mit drei zentralen Massnahmen sollen Nachteile bei der erbrechtlichen Übertragung von Unternehmen beseitigt werden:

  • Erben sollen in der Erbteilung beim Fehlen einer Anweisung durch den Erblasser die Integralzuweisung eines Unternehmens verlangen können.
  • Für Ausgleichszahlungen unter Erben und Vermächtnisnehmern soll ein Zahlungsaufschub gewährt werden, wenn die Bezahlung mit ernstlichen Schwierigkeiten verbunden ist.
  • Der Anrechnungswert von Unternehmen im Rahmen der Erbteilung soll neu geregelt werden.