Die Schweiz lehnt die JUSO-Initiative ab
Die Schweizer Stimmberechtigten haben heute die JUSO-Initiative ‘Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)’ deutlich abgelehnt. Die Schweiz sagt klar Nein zur Einführung einer nationalen Erbschafts- und Schenkungssteuer. Die Vorlage wurde in sämtlichen Kantonen abgelehnt.
Publiziert: 30 November 2025
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| Publiziert: 30 November 2025 | ||
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Vorlage gescheitert
Die Volksinitiative der Jungsozialisten Schweiz (JUSO) verlangte die Einführung einer Bundessteuer von 50% auf dem Nachlass und Schenkungen von natürlichen Personen, unter Berücksichtigung eines einmaligen Freibetrages von CHF 50 Mio. auf der Summe des Nachlasses und aller Schenkungen. Zudem hätte die Initiative den Bund verpflichtet, Ausführungsbestimmungen zu erlassen, zur Verhinderung von Steuervermeidung, unter anderem in Bezug auf den Wegzug aus der Schweiz. Die Einnahmen aus der Steuer wären zweckgebunden zur Bekämpfung der Klimakrise eingesetzt worden.
Mit Ablehnung dieser Initiative wird es in der Schweiz auch weiterhin keine nationale Erbschafts- und Schenkungssteuer, mit verbundener Wegzugsbesteuerung, geben.
Bekannte kantonale Regelungen bleiben anwendbar
In der Schweiz liegt die Steuerhoheit für die Erbschafts- und Schenkungssteuern bisher und weiterhin bei den Kantonen. Zuständig zur Besteuerung ist dabei der Kanton, in dem der Erblasser oder Schenker ansässig war bzw. ist. Zudem steht ein Besteuerungsrecht auch den Liegenschaftskantonen zu.
Mit Ausnahme der Kantone Schwyz und Obwalden kennen alle Kantone eine Erbschafts- und Schenkungssteuer. Der Kanton Luzern erhebt keine generelle Schenkungssteuer, bezieht jedoch Schenkungen der letzten fünf Jahre vor dem Tod des Schenkers in die Erbschaftssteuer ein.
In sämtlichen Kantonen sind überlebende Ehegatten grundsätzlich von Erbschafts- und Schenkungssteuern befreit. Nachkommen sind in nahezu allen Kantonen ausgenommen (Ausnahmen bestehen etwa in Appenzell Innerrhoden, Luzern, Neuenburg und Waadt). Bei Aufwandbesteuerten (Pauschalierten) sind kantonale Besonderheiten zu beachten; im Kanton Genf kann beispielsweise selbst bei Zuwendungen an Ehegatten und Nachkommen eine Erbschafts- oder Schenkungssteuer erhoben werden.
Je weiter der Verwandtschaftsgrad eines Begünstigten vom Erblasser oder Schenker entfernt ist, desto höher fallen allfällige Erbschafts- und Schenkungssteuern aus. Für Konkubinatspartner bestehen je nach Kanton ebenfalls reduzierte Tarife und besondere Entlastungen, bis hin zur vollständigen Steuerbefreiung in bestimmten Konstellationen.
Gemeinnützige Institutionen können je nach Ausgestaltung steuerfrei begünstigt werden. Einige Kantone kennen zudem besondere Erleichterungen bei Unternehmensnachfolgen.
Dieses kantonal geprägte System hat sich in der Praxis als verlässlich erwiesen. Falls Unsicherheiten bestehen, lässt sich die steuerliche Behandlung der Nachlassgestaltung zudem mittels Steuervorbescheid verbindlich im Voraus klären.
Schweiz bleibt weiterhin ein attraktiver Lebens- und Aufenthaltsort
Mit dem klaren Abstimmungsergebnis bestätigt die Schweiz ihre stabilen steuerlichen Rahmenbedingungen – ein wesentlicher Standortvorteil für Personen, die vorausschauend ihre Vermögensstruktur und ihre Nachlassplanung angehen. Das deutliche Abstimmungsergebnis zeigt zudem die breite Akzeptanz des geltenden Erbschafts- und Schenkungssteuerregimes in der Stimmbevölkerung.
In den meisten Kantonen besteht zudem weiterhin die Möglichkeit für Einkommens- und Vermögenssteuerzwecke bei gegebenen Voraussetzungen nach dem Aufwand besteuert zu werden. Diese kann für international mobile Personen mit komplexen Vermögensverhältnissen nicht nur steuerlich attraktiv sein, sondern bietet auch eine administrative Vereinfachung und einen erhöhten Schutz der Privatsphäre. Mit im internationalen Vergleich relativ tiefen Einkommenssteuersätzen in gewissen Kantonen und der Steuerfreiheit privater Kapitalgewinne ist die Schweiz aber auch für ordentlich besteuerte Personen attraktiv.
Die politische Kontinuität und die verlässliche Rechtsordnung sowie liberale Zuzugsregelungen bleiben zentrale Elemente der Attraktivität des Standorts Schweiz.
Vorausschauende Planung zentral
Für Zuzüge gilt unverändert: Eine vorausschauende Planung bereits vor einem Zuzug bleibt entscheidend. Dazu gehören die Strukturierung internationaler Vermögenswerte, die zeitliche Abstimmung von Schenkungen, Ausschüttungen oder Umstrukturierungen sowie eine klare Nachfolgeplanung. In internationalen Fällen ist jeweils auch eine Koordination mit ausländischen Fragestellungen und Rahmenbedingungen unerlässlich.
Gerne stehen wir für eine persönliche Besprechung hinsichtlich aller steuerlichen und weiteren rechtlichen Fragen mit unserem erfahrenen Team von Steuerexperten sowie Rechtsanwälten zur Verfügung.
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