Wir sind Ihr verlässlicher Partner im öffentlichen Thema Beschaffungswesen
Bewährte Expertise, innovatives Denken, langjährige Erfahrung: Unser auf öffentliches Beschaffungsrecht spezialisiertes Team berät sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Anbieter mit einer nationalen und lokalen Perspektive bei streitigen und nicht streitigen Angelegenheiten in allen Bereichen des Beschaffungs- und Verwaltungsrechts.
Mit unserer branchenübergreifenden Erfahrung und umfangreichen Expertise sind wir in der gesamten Schweiz im öffentlichen Beschaffungsrecht beratend tätig. Sowohl auf nationaler als auch auf kantonaler Ebene unterstützen wir Sie bei komplexen Fragestellungen zur Anwendbarkeit und Auslegung der relevanten Gesetze und Verordnungen. Unsere Expertise umfasst auch die Beratung zu Marktzugangsfragen innerhalb der Schweiz (Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen; Binnenmarktgesetz) sowie den Zugang ausländischer Anbieter zum Schweizer Markt und umgekehrt den Marktzugang für Schweizer Anbieter ins Ausland auf der Grundlage der internationalen Abkommen (WTO-GPA; bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und der EU).
Wir vertreten sowohl private als auch öffentliche Klientinnen und Klienten, darunter nationale und kantonale Behörden, und begleiten sie in potenziellen Folgeprozessen vor kantonalen Gerichten und Bundesgerichten. Darüber hinaus verfügen wir über umfassende Erfahrung in der Beratung zu Binnenmarktverfahren der Schweizer Wettbewerbskommission (WEKO).
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- Beratung von Behörden und Anbietern zu komplexen Fragen des öffentlichen Beschaffungsrechts
- Unterstützung von Behörden und Anbietern in Ausschreibungsverfahren und bei Folgeprozessen
- Vertretung der Klientenschaft in Marktzugangsfragen vor der WEKO
- Branchenübergreifende Erfahrung mit besonderem Schwerpunkt auf Infrastruktur, Energie, Baugewerbe und Transport, IT und Verteidigung sowie digitale Märkte und Life Sciences
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