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Die EU Foreign Subsidies Regulation: Implikationen für Unternehmen in der Schweiz - Webinar

Die EU Foreign Subsidies Regulation: Implikationen für Unternehmen in der Schweiz - Webinar

Published: 10 Juli 2023 , Updated: 9 August 2023

AUTHORS
Partner, Head of Competition
Managing Partner
Published: 10 Juli 2023
Updated: 9 August 2023
AUTHORS

Marcel Meinhardt

Partner, Head of Competition

Astrid Waser

Partner

Benoît Merkt

Managing Partner

Sevan Antreasyan

Partner

EXPERTISE Competition and Regulated Markets

Ab dem 12. Juli 2023 gilt die europäische Foreign Subsidies Regulation (FSR). Die EU-Kommission kann neu meldepflichtige Unternehmenszusammenschlüsse auf wettbewerbsverzerrende Subventionen aus Nicht-EU-Ländern prüfen. Diese Prüfung tritt zu der wettbewerbsrechtlichen Fusionskontrolle und den Investitionskontrollverfahren hinzu. Mit der FSR wird zudem eine weitreichende Subventionskontrolle im Vergaberecht eingeführt.

Die FSR betrifft auch Unternehmen und Unternehmensgruppen mit Geschäftstätig-keiten in der Schweiz und der EU.

Die Eckpunkte der FSR lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Die FSR verleiht der EU-Kommission drei neue Befugnisse, um wettbewerbsverzerrenden drittstaatlichen Subventionen wirksam entgegenzutreten: (1) Die Möglichkeit zur Eröffnung von Ex-Officio-Untersuchungen, (2) eine Meldepflicht für Unternehmenszusammenschlüsse und (3) eine Meldepflicht für die Beteiligung an öffentlichen Vergabeverfahren.

  • Die Möglichkeit zur Eröffnung von Ex-Officio-Untersuchungen gilt bereits ab dem 12. Juli 2023.

  • Am 12. Oktober 2023 tritt die Meldepflicht für Unternehmenszusammen-schlüsse in Kraft. Diese greift, wenn (i) mindestens eines der beteiligten Unternehmen (eines der fusionierenden Unternehmen, das Zielunternehmen oder das Gemeinschaftsunternehmen) in der EU ansässig ist und in der EU einen Umsatz von über EUR 500 Mio. erzielt hat und kumulativ (ii) die beteiligten Unternehmen (die fusionierenden Unternehmen, das Zielunternehmen und der Käufer oder das Gemeinschaftsunternehmen und seine Muttergesellschaften) in den vorangehenden drei Geschäftsjahren Subventionen aus Nicht-EU-Ländern im Umfang von insgesamt über EUR 50 Mio. erhalten haben.

  • Der Begriff der Subvention ist in der FSR sehr weit gefasst und umfasst jede Form von direktem oder indirektem Beitrag von Nicht-EU-Regierungen oder öffentlichen oder privaten Einrichtungen, die einem Nicht-EU-Land zuzurechnen sind. So bspw. direkte Zuschüsse, individuelle Steuervergünstigungen, Darlehen und Verträge mit öffentlichen Einrichtungen.

  • Im Sinne einer Übergangsregelung sind von der Meldepflicht Transaktionen ausgenommen, bei denen das Verpflichtungs-geschäft zwar am 12. Juli 2023 oder später abgeschlossen wird (Signing), die jedoch vor dem 12. Oktober 2023 vollzogen werden (Closing).

  • Für meldepflichtige Zusammenschlüsse gilt ein Vollzugsverbot. Es sind "Gun-Jumping" Geldbussen vorgesehen, die sich nach dem weltweiten Umsatz richten.

  • Schliesslich führt die FSR für öffentliche Vergabeverfahren ein zusätzliches Genehmigungsverfahren für die Teilnahme ein. Dieses greift wenn (i) der Wert eines ausgeschriebenen öffentlichen Auftrags mehr als EUR 250 Mio. beträgt und kumulativ (ii) das Unternehmen in den vorangehenden drei Geschäftsjahren Subventionen aus Nicht-EU-Ländern im Umfang von über EUR 4 Mio. erhalten hat.

Bitte merken Sie sich den 14. September 2023 für unser Webinar zu diesem Thema vor.

 

 

Für weitere Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Rechtlicher Hinweis: Der Inhalt dieses Update Newsflash ist allgemeiner Natur und stellt keine Rechtsauskunft dar.

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CONTACTS

Marcel Meinhardt

Partner, Head of Competition, Zurich

marcel.meinhardt@lenzstaehelin.com

Tel: +41 58 450 80 00

Astrid Waser

Partner, Zurich

astrid.waser@lenzstaehelin.com

Tel: +41 58 450 80 00

Benoît Merkt

Managing Partner, Geneva

benoit.merkt@lenzstaehelin.com

Tel: +41 58 450 70 00

Sevan Antreasyan

Partner, Geneva

sevan.antreasyan@lenzstaehelin.com

Tel: +41 58 450 70 00