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N'Jus: "Kurz- und Substitutenpraktika: Klischees, ihr Wahrheitsgehalt und die perfekte Bewerbung für eine Praktikumsstelle in einer führenden Schweizer Wirtschaftskanzlei"

N'Jus: "Kurz- und Substitutenpraktika: Klischees, ihr Wahrheitsgehalt und die perfekte Bewerbung für eine Praktikumsstelle in einer führenden Schweizer Wirtschaftskanzlei"

Herr Tino Gaberthüel stand mir während rund eineinhalb Stunden zum Thema Praktikum in einer Wirtschaftskanzlei Rede und Antwort: Was sind die Anforderungen an die Bewerber für ein Sommerpraktikum bzw. eine Substitutenstelle, wie sollte eine Musterbewerbung aussehen, welche Klischees lassen sich widerlegen?

Published: 1 March 2013

PEOPLE
Partner, Head of Corporate and M&A, Co-Head of Capital Markets
Published: 1 March 2013
PEOPLE

Tino Gaberthüel

Partner, Head of Corporate and M&A, Co-Head of Capital Markets, Corporate and M&A, Capital Markets, Banking and Finance, Commercial and Contracts

Herr Gaberthüel, Sie sind Partner bei Lenz & Staehelin im Bereich Gesellschaftsrecht und Transaktionen. Ferner sind Sie Mitglied des Hiring Committee. Was macht das Hiring Committee von Lenz & Staehelin genau?

Unser Hiring Committee besteht aus drei "Hiring Partners". Ich bin einer davon. Unser Hiring Committee kümmert sich u.a. um die juristischen Bewerbungen, einschliesslich der Bewerbungen für eine Substitutenstelle und ein Sommerkurzpraktikum. Wir kümmern uns um die Durchsicht der Bewerbungen, die Auswahl der Interview-Kandidaten sowie die Organisation und Durchführung der Interviews. Bei den eigentlichen Interviews nimmt neben Personen aus dem relevanten Fachbereich in der Regel auch ein Mitglied des Hiring Committee teil.

Wie kamen Sie zu dieser zusätzlichen Aufgabe als Hiring Partner?

Wie Sie sich sicher vorstellen können, gibt es in einer Anwaltskanzlei neben der eigentlichen Rechtsberatung, welche natürlich unsere Haupttätigkeit darstellt, eine Vielzahl von unternehmerischen bzw. Managementaufgaben, welche ebenfalls erledigt werden müssen, damit ein Unternehmen mit insgesamt über 180 Anwälten und Steuerexperten reibungslos funktioniert. Eine solche Aufgabe ist die gezielte und kontinuierliche Verstärkung unseres Nachwuchses. Dies ist ein Bereich, der mich persönlich sehr interessiert. Deshalb habe ich die Rolle als Hiring Partner übernommen.

Ich möchte nun zum Thema der Nachwuchsverstärkung kommen. Sie haben erwähnt, dass Sie Sommerpraktika an Studenten vergeben. Zum einen stellt sich mir die Frage, welche maximale Anzahl Stellen Sie pro Jahr besetzen und welche Arbeiten die Sommerpraktikanten übernehmen?

Wir vergeben pro Jahr ungefähr 15 Kurzpraktikumsstellen. Unser Kurzpraktikum dauert jeweils sechs Wochen und findet während der Sommersemesterferien statt. Die anzahlmässige Beschränkung der Kurzpraktikumsplätze hat u.a. damit zu tun, dass jeder Sommerpraktikant einem Partner und seinem Team zugeteilt ist. Dieser Partner bzw. sein Team begleitet den Praktikanten während des Praktikums, setzt ihn auf verschiedenen Mandaten ein und amtet als erste Ansprech- und Auskunftsperson. Ziel eines Kurzpraktikums ist es, dass die Studenten einen ersten Einblick in die praktische Tätigkeit einer Grosskanzlei erhalten. Dabei ist es uns wichtig, dass die Praktikanten auf konkreten Fällen eingesetzt werden. Dazu gehören z.B. die Abklärung von Rechtsfragen, die Ausarbeitung von gesellschaftsrechtlichen Dokumenten (z.B. im Zusammenhang mit einer Gesellschaftsgründung oder Kapitalerhöhung) oder von einfachen Verträgen (z.B. eines Fusionsvertrages), die Mitarbeit bei der Erstellung einer Rechtsschrift und die Teilnahme an Meetings.

Das Sommerpraktikum dauert gemäss Ihren Angaben sechs Wochen. Aus welchem Grund besteht diese fixe Zeitspanne und wäre eine Verlängerung möglich?

Ja, unser Sommerpraktikum dauert sechs Wochen und findet für alle Praktikanten in der Regel zur gleichen Zeit im Sommer statt. Es kann vorkommen, dass ein Praktikant wegen anstehenden Prüfungen eine Woche früher oder später beginnt. Während des Praktikums bieten wir den Sommerpraktikanten – neben den bereits beschriebenen praktischen Tätigkeiten auf konkreten Fällen – ein besonderes, auf sie zugeschnittenes Ausbildungsprogramm an, das zweimal wöchentlich über Mittag stattfindet. Dabei geht es um allgemeine juristische Themen, welche von einem Partner oder Anwalt präsentiert und mit den Praktikanten besprochen werden. Eine solche auf die Praktikanten zugeschnittene Ausbildung könnten wir nicht realisieren, wenn wir die Kurzpraktikumsstellen über das ganze Jahr verteilen würden. Ferner glauben wir, dass dieses Zusammennehmen aller Praktikanten auch zu interessanten Bekanntschaften, ja sogar Freundschaften unter den Studenten, welche sich ja vorher meist nicht gekannt haben, führt. Die Sommerpraktikanten organisieren oft auch ausserhalb der Arbeitszeit ein reges soziales Programm unter sich.

Worin liegen die Unterschiede zwischen den Kurzpraktikums- und Substitutenstellen? Welche weiteren Aufgabenbereiche fallen den Substituten zu?

Das Substitutenpraktikum dauert zwölf Nettomonate (dazu kommen noch die Ferien und allfälliger Militärdienst). In der Regel absolvieren unsere Substituten ihr Praktikumsjahr bei zwei Partnern bzw. in zwei Teams in zwei unterschiedlichen Fachbereichen. So kann es z.B. sein, dass ein Substitut zuerst bei einem Partner im Prozessrecht tätig ist und danach bei einem Partner im Fachbereich Gesellschaftsrecht/Transaktionen. Dies ermöglicht den Substituten einen breiten Einblick in unsere Tätigkeit und eine gute Vorbereitung auf die Anwaltsprüfung. Der Aufgabenbereich unserer Substituten ist sehr breit und hängt natürlich auch von der Erfahrung und Entwicklung eines jeden Substituten ab. Es ist uns wichtig, dass Substituten möglichst bald eine stufengerechte Selbständigkeit erlangen; d.h. auch gegen aussen auftreten und mit Klienten, Ämtern (Handelsregisteramt, Notaren etc.) sowie anderen Kollegen Kontakt pflegen können. Dies selbstverständlich immer unter der Aufsicht und Kontrolle einer Partners oder erfahrenen Anwalts. Die Substituten nehmen zudem an unserem internen Weiterbildungsprogramm teil.

Um eine Erfolgsaussicht auf ein Sommerpraktikum oder eine Substitutenstelle zu haben, muss zuerst ein aussergewöhnliches Motivationsschreiben vorliegen. Wie sieht für Sie eine Musterbewerbung aus?

Die Bewerbungen für ein Sommerpraktikum oder eine Substitutenstelle unterscheiden sich nicht wesentlich. Hauptunterschied ist wohl, dass man im letzteren Fall das Studium bereits abgeschlossen hat. Eine Bewerbung beinhaltet das Begleitschreiben (einen sogenannten Cover Letter), den Lebenslauf (CV), die Notenblätter des Studiums, das Maturzeugnis und allfällige Arbeitszeugnisse. Das Bewerbungsschreiben ist insofern wichtig, als es uns einen ersten Eindruck des Bewerbers vermittelt. Idealerweise sollte ein Bewerbungsschreiben nicht länger als eine Seite sein. Darin sollte man versuchen, besondere Stärken oder Fähigkeiten, welche einen von den anderen Bewerbern unterscheiden bzw. abheben, herauszustreichen. Auch beim Lebenslauf bin ich der Ansicht, dass dieser in der Regel nicht länger als eine Seite sein sollte. Neben den Hochschulnoten, bei denen wir einen überdurchschnittlichen Abschluss erwarten, interessieren uns auch die Maturanoten, um uns ein möglichst vollständiges und abgerundetes Bild des Bewerbers zu machen. Die Matura liegt im Zeitpunkt der Bewerbung für ein Kurzpraktikum ja auch noch nicht so lange zurück. Wie bereits gesagt, ist für uns das Gesamtbild eines Kandidaten entscheidend.

Wie Sie gesagt haben, bedarf es für ein Sommer- oder Substitutenpraktikum eines überdurchschnittlichen Notenabschlusses. Um nun auf die Klischees zu sprechen zu kommen, inwieweit fällt dieser bei einer Bewerbung ins Gewicht? Kann ein schlechterer Notenschnitt durch ein besonderes Motivationsschreiben oder einen beachtlichen Lebenslauf kompensiert werden?

Die Hochschulnoten sind ein wichtiges Auswahlkriterium, aber selbstverständlich nicht das einzige. Daneben erwarten wir auch, dass ein Bewerber Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen hat, Eigeninitiative zeigt, danach strebt, etwas zu bewegen und Sozialkompetenz und Teamgeist ausstrahlt. Solche Eigenschaften sollten im Bewerbungsschreiben hervorgehoben werden. Dies mit dem Ziel, die erste Hürde zu überwinden und zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden. Im Interview gilt es dann, den anhand der schriftlichen Bewerbung geschaffenen Eindruck zu bestätigen und seine Gesprächspartner von den eigenen Stärken und Fähigkeiten zu überzeugen. Zusammenfassend kann ich also festhalten, dass wir nicht nur auf die Noten schauen, sondern auch die übrigen Fähigkeiten und Eigenschaften eines Kandidaten berücksichtigen. Dazu gehören z.B. auch die Fremdsprachenkenntnisse sowie praktische Erfahrungen.

Ihre Aussage über die Beurteilung des Lebenslaufes führt mich zur Frage über eines der von den Studenten eingeführten Klischees. Unter den angehenden Juristen wird oftmals versucht, so viele Praktika in Kanzleien zu absolvieren wie möglich. Wie bewerten Sie einen Lebenslauf, der mehrere derartiger Kurztätigkeiten in Anwaltskanzleien vorzuweisen hat?

Es stellt meines Erachtens keinen Pluspunkt dar, wenn ein Bewerber bereits mehrere Kurzpraktika in verschiedenen (Gross)Kanzleien absolviert hat. Im Gegenteil: Ich frage mich in diesen Fällen manchmal, welchen Zweck jemand verfolgt, bei möglichst vielen Wirtschaftskanzleien gearbeitet zu haben. Denn die Arbeit in den grossen Wirtschaftskanzleien unterscheidet sich nicht grundlegend. Allenfalls sollten sich die Studenten eher überlegen, in einen völlig anderen Bereich hineinzuschauen; ich denke da z.B. an ein Praktikum in einem Industrieunternehmen, einer Revisionsgesellschaft oder einen NGO. Damit würde man zusätzliche Erfahrungen in einem anderen Tätigkeitsbereich sammeln.

Sie sprechen die Vielseitigkeit der Erfahrungen im juristischen Bereich an. Wie bewerten Sie einen Lebenslauf, aus welchem hervorgeht, dass der Bewerber über mehrere Jahre gearbeitet hat – sei dies z.B. als Kellner oder im Familienbetrieb – aber noch nie in einer Kanzlei tätig war?

Wie bereits erklärt, kommt es auf die Umstände und den Gesamteindruck eines Kandidaten an. Falls jemand eine solche Tätigkeit ausübte, um beispielsweise sein Studium zu finanzieren oder eben im Familienbetrieb auszuhelfen, dann beurteile ich das als Pluspunkt. Dies beweist eine überdurchschnittliche Motivation, Zielstrebigkeit oder auch Teamgeist. Einen solchen Aspekt könnte man im Bewerbungsschreiben dann auch besonders hervorheben.

Den Studenten an den Universitäten der Schweiz bieten sich viele Möglichkeiten, in verschiedenen Studentenvereinen bzw. -verbänden mitzuwirken. Inwiefern verbessert sich der erste Eindruck von einem Bewerber, wenn Sie diese Zusatzkomponente in seinem Lebenslauf sehen?

Eine Vereins- bzw. Verbandstätigkeit während des Studiums kann ebenfalls ein Pluspunkt sein. Dies insbesondere dort, wo der Bewerber eine aktive Rolle (z.B. Mitarbeit im Vorstand) in einem solchen Verein übernommen hat. Eine solche Tätigkeit zeigt Eigeninitiative und allenfalls Führungsqualitäten.

In Amerika stellt die sportliche Betätigung ein wichtiges Element in der akademischen Laufbahn dar. In welchem Ausmass werden sportive Aktivitäten bei Ihnen anerkannt und positiv bewertet?

Auf sportliche Leistungen und Errungenschaften schauen wir ebenfalls. Sie können einen Pluspunkt darstellen. Ganz allgemein kann man wohl sagen, dass man aus einer ernsten sportlichen Betätigung in einem Verein auf eine allgemeine Leistungsbereitschaft, Ausdauer und Teamfähigkeit schliessen darf; alles wichtige Eigenschaften in unserem Beruf. Damit will ich aber natürlich nicht sagen, dass die aktive Teilnahme in einem Sportverein zwingende Voraussetzung für eine Stelle in unserer Kanzlei ist.

Nun möchte ich Sie ganz allgemein fragen, welche Voraussetzungen ein Bewerber in Ihren Augen erfüllen muss. Den Studierenden werden öfters – vor allem an den sogenannten Career Days – Prospekte vorgelegt, in welchen die Unternehmen ihre Anforderungen an die Auszubildenden aufzeigen. Erwähnt werden auch die Mehrsprachigkeit und Auslandsaufenthalte. Wo liegen Ihre Voraussetzungen für eine Praktikumsstelle?

Einiges habe ich bereits erwähnt. Ich möchte noch ein bisschen weiter ausholen: Unsere Klienten sind meist Unternehmen und Unternehmer, welche mit komplexen und grenzüberschreitenden Fragestellungen zu uns kommen. Wir erleben unsere Schlüsselrolle in der praktischen Lösung dieser Fragen. Dabei setzen wir hohe Ansprüche an uns und unsere Mitarbeiter. Dazu gehört u.a. eine solide juristische Ausbildung, sehr gute Fremdsprachenkenntnisse sowie die Fähigkeit, praktische Lösungen innert relativ kurzer Zeit zu erarbeiten und dem Klienten zu erklären. Dies setzt oft einen besonderen Einsatz und die Freude und Neugier, rechtliche Probleme zu analysieren und zu lösen, voraus. Ferner sind auch soziale Fähigkeiten wichtig. Denn wenn ein Anwalt es nicht fertig bringt, das Vertrauen seines Klienten zu gewinnen, dann ist es schwierig, diesen zu beraten.

Vielleicht noch ein paar Worte zu den Fremdsprachen: Diese spielen eine wichtige Rolle, insbesondere die englische Sprache. Selbstverständlich verlangen wir aber nicht, dass ein Sommerpraktikant bzw. ein Substitut Englisch bereits perfekt beherrscht. Die Englischkenntnisse der meisten Praktikanten liegen beim Eintritt in unsere Kanzlei auf Maturitätsniveau. Deshalb werden die Praktikanten im Unterschied zu den Anwälten noch vermehrt auf Deutsch eingesetzt. Bei den Anwälten sieht es dann ein bisschen anders aus. Von diesen wird erwartet, dass sie nach 1-2 Jahren Anwaltstätigkeit einen Auslandaufenthalt einlegen, sei dies im Rahmen eines LL.M.-Studiums und/oder einer praktischen Tätigkeit in einer ausländischen Kanzlei.

Um auf Ihre Aussagen über die englische Sprache zurückzukommen, gibt es einen Unterschied über die erforderlichen Kenntnisse zwischen den Sommerpraktikanten und den Substituten? Ist das Vorlegen eines TOEFL oder IELTS erforderlich?

Wie bereits gesagt besteht kein wesentlicher Unterschied für Kurzpraktikanten und Substituten. Während die meisten Praktikanten über ein "Matura-Englisch" verfügen, absolvierten einzelne während des Gymnasiums oder des Studiums (z.B. Double Master Degree) ein Auslandjahr bzw. -semester oder allenfalls einen vertieften Sprachkurs. Das sehen wir grundsätzlich als ein Plus, ist aber keine zwingende Voraussetzung. Die Vorlage eines TOEFL oder IELTS für ein Praktikum ist nicht erforderlich.

Ein weiteres Klischee, das in den Köpfen der Studierenden existiert, ist die Voraussetzung eines längeren Auslandaufenthaltes. Einerseits werden dadurch die Sprachkenntnisse verbessert und andererseits werden neue, kulturelle Erfahrungen gesammelt. Besteht bei Lenz & Staehelin eine Priorität für diejenigen Bewerber, die einen derartigen Aufenthalt im Lebenslauf aufweisen?

Ein solcher Auslandaufenthalt ist für die Bewerbung für ein Kurzpraktikum bzw. eine Substitutenstelle keine Voraussetzung. Falls eine solche Auslanderfahrung bereits besteht, sollte man sie im Bewerbungsschreiben besonders hervorheben. Ein Auslandaufenthalt ist nicht nur wegen der Verbesserung der Fremdsprachenkenntnisse von Bedeutung, sondern auch deshalb, da sich jede Person im Rahmen eines solchen Aufenthalts auch persönlich weiterentwickelt. Ich denke da z.B. an Selbständigkeit, das Erfordernis, sich selber in einem neuen Umfeld zurechtzu!nden. Ausserdem erlaubt ein Auslandaufenthalt einem auch, eine fremde Kultur und Gesellschaft besser kennen und verstehen zu lernen. Dies ist für unsere Tätigkeit als Anwälte, die täglich mit ausländischen Klienten und Anwälten aus anderen Kulturkreisen zu tun haben, wichtig.

Als kleine Zusatzfrage würde ich dennoch gerne wissen, bei welchem Land die Präferenzen einer Anwaltskanzlei wie Lenz & Staehelin liegen, wenn ein Auslandsaufenthalt geplant wird?

Da gibt es keine klare Präferenz. Das ist im Übrigen auch subjektiv und hängt oft davon ab, wo man selber war. Die meisten unserer Anwälte absolvierten ihren Auslandaufenthalt in den USA oder in England. Einige waren auch in Australien oder Asien (z.B. Singapur oder Hong Kong). Meine persönliche Präferenz liegt bei den USA. Dies u.a. auch aufgrund der wirtschaftlichen und politischen Bedeutung von Amerika auf der ganzen Welt. Eine Vielzahl unserer Klienten und Korrespondenzanwälte befindet sich in den USA. Es scheint mir wichtig, deren Kultur und Denkweise während eines Auslandjahres besser verstehen zu lernen. Ausserdem ist das amerikanische Rechtssystem auch für die Wirtschaftsrechtsentwicklung in Europa und der Schweiz von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Schliesslich glaube ich, dass es auf der persönlichen Ebene positiv ist, sich geografisch ein wenig weiter weg von der Schweiz zu bewegen; dies fördert das Auf-Sich-Selber-Gestellt zu sein zusätzlich.

Zuletzt möchte ich auf ein weiteres Klischee eingehen, das bereits des Öfteren bestätigt worden ist. Es betrifft die Tatsache, dass dem Notendurchschnitt im Bachelor mehr Gewicht zufällt als demjenigen im Master oder des gesamten Studienabschlusses, da es sich dabei um die Grundlagenfächer handelt. Welcher Durchschnitt ist für Sie wichtiger?

Wie wir Juristen zu sagen pflegen: Es kommt drauf an. Wir schauen dort besonders auf die Bachelor-Noten, wo es einen wesentlichen Unterschied zwischen diesen und den Master-Noten gibt. Erstaunlicherweise erhalten wir relativ häufig Bewerbungen, in denen die Master-Noten signifikant besser sind als die Bachelor-Noten. In diesen Fällen schauen wir besonders auf die Bachelor-Noten und fragen nach den Gründen für die Diskrepanz. Nicht selten liegt der Grund darin, dass sich ein Student im Master-Studium spezialisiert und lediglich noch diejenigen Fächer belegt, die ihn besonders interessieren. Es ist zwar gut, sich zu spezialisieren, dies sollte jedoch nicht zu früh geschehen. Die Spezialisierung kommt in der praktischen Tätigkeit noch früh genug. Wir betrachten es als wichtig, dass unsere Mitarbeiter eine solide juristische Ausbildung in den Grundlagenfächern haben. Denn Lücken bei den juristischen Grundlagen kann man in der späteren praktischen Tätigkeit nicht bzw. nur noch sehr mühsam füllen.

Wie Ihren Aussagen zu entnehmen ist, spielen die Grundlagenfächer bei der Auswahl des Nachwuchses eine zentrale Rolle. Aufgrund der neu eingeführten Revision vom Herbstsemester 2013 sind keine obligatorischen Module mehr vorgesehen, d.h. die Studenten können alles frei wählen. Inwiefern ist es relevant, dass alle früheren Pflichtfächer (wie z.B. OR AT) besucht und abgeschlossen werden und keines im Leistungsnachweis fehlen darf?

Unseres Erachtens ist zentral, dass sich die Studenten während ihres Jus-Studiums eine solide juristische Grundausbildung aneignen. Dies geschieht u.a. durch das Belegen der Grundlagenfächer (z.B. ZGB, OR AT und BT, Strafrecht und ZPO/SchKG sowie Verwaltungsrecht und Steuerrecht). Davon sollte man sich auch nicht dadurch abbringen lassen, dass es allenfalls einfacher wäre, in anderen Fächern bessere Noten zu erlangen. Bei der Auswahl unserer Interview-Kandidaten schauen wir auf diese juristische Grundausbildung.

Ich danke Ihnen herzlich für das Gespräch!

   

   

   

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Tino Gaberthüel

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